Stellen Sie mir all Ihre Fragen und lassen Sie uns zusammen Ihre nächsten Schritte planen.
Insolvenzen sind heutzutage leider keine Seltenheit. Viele von uns werden früher oder später einmal davon betroffen – als Gläubiger, als Arbeitnehmer eines zahlungsunfähigen Unternehmens oder als Privat- bzw. Geschäftsperson. Doch wie verhalten Sie sich rechtlich richtig, um Schaden abzuwenden oder zumindest gering zu halten? Was gilt es zu beachten und welche Fristen sind einzuhalten?
In einer wirtschaftlich angespannten Situation verliert man schnell den Überblick: offene Forderungen, laufende Kosten, Gläubigerdruck. Doch wenn Sie frühzeitig handeln, können Sie die Weichen für eine rechtssichere und langfristige Lösung stellen. Ich berate Sie sowohl bei drohender Zahlungsunfähigkeit als auch im laufenden Insolvenzverfahren – ob als Unternehmer, Verbraucher oder Gläubiger. Ziel ist es, Schaden abzuwenden, Perspektiven zu schaffen und dabei klare Strukturen einzuhalten.
Die Insolvenzordnung ist komplex, bietet aber auch Schutzmechanismen. Ich helfe Ihnen, die passende Verfahrensart zu wählen, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Pflichten zu erfüllen. Egal ob Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz – ich begleite Sie strukturiert durch die einzelnen Phasen, achte auf Fristen und stehe Ihnen auch dann zur Seite, wenn der Insolvenzverwalter Forderungen gegen Sie geltend macht. Für Gläubiger prüfe ich, wie Ansprüche gesichert und Anfechtungen begegnet werden können.
Ich helfe Ihnen insbesondere bei:
Ob Bußgeld, Unfall oder Fahrverbot – ich vertrete Sie im Verkehrsrecht und setze Ihre Rechte konsequent durch.
Ich helfe Ihnen, offene Rechnungen rechtssicher einzufordern – außergerichtlich und, wenn nötig, auch vor Gericht.
Beratung für Privatpersonen oder Unternehmer bei Überschuldung, Insolvenzverfahren und dem Weg in die Entlastung.
Ich prüfe, gestalte und sichere Verträge ab – verständlich, vorausschauend und auf Ihre Interessen abgestimmt.
Sorgen Sie mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht für klare Entscheidungen im Ernstfall vor.